Fahrerlaubnis verlängern oder ändern
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE, C1, C1E (LKW) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie beantragen. Für die Verlängerung ist keine Führerscheinprüfung erforderlich. Es wird jedoch Ihre körperliche Eignung überprüft.
Diese Fahrerlaubnisklassen müssen regelmäßig verlängert werden. Hierzu ist ein Antrag zu stellen, welcher mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Befristung beim Landratsamt Amberg-Sulzbach (vollständig) vorliegen soll. Es ist möglich, bereits sechs Monate vor Ablauf der Klasse die Verlängerung zu beantragen, ohne dass Sie einen (zeitlichen) Nachteil haben! Bei jeder Verlängerung muss ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden.
Fahrerlaubnis vor 01.01.1999
Für Fahrerlaubnisinhaber (bzw. Neubewerber), welche die Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 erworben haben:
- Klassen C1, C1E unbefristet
- Klassen C, CE, bis zum 50. Lebensjahr befristet und können jeweils längstens um 5 Jahre verlängert werden
- Klassen D1, D1E, D, DE längstens befristet auf 5 Jahre
Fahrerlaubnis vom 01.01.1999 bis 27.12.2016
Für Fahrerlaubnisinhaber (bzw. Neubewerber), welche die Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999 bis 27.12.2016 erworben haben:
- Klassen C1, C1E befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres; danach längstens auf 5 Jahre befristet
- Klassen C, CE, D1, D1E, D, DE längstens auf 5 Jahre befristet
Fahrerlaubnis ab 28.12.2016
Für Fahrerlaubnisinhaber (bzw. Neubewerber), welche die Fahrerlaubnis erstmalig ab dem 28.12.2016 erworben haben:
- Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE längstens auf 5 Jahre befristet
Der „alte“ Führerschein muss bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins zurückgegeben werden. Bei Nichtvorlage kann keine Aushändigung des neuen Führerscheins erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis (mit aktueller Wohnadressenangabe) oder Reisepass
- Antrag auf Verlängerung (Formular kann auch bei Antragstellung in der Führerscheinstelle ausgefüllt werden)
- 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- aktueller Führerschein
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Hausarzt)
- ggf. Nachweis über die Fortbildung im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Schlüsselzahl 95)
zusätzlich bei Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE
- behördliches Führungszeugnis (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Leistungs- und Reaktionstests eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wenn über das und nach dem 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll)
Kosten
- Führerscheinstelle: 38,80 Euro
- Überprüfung der Meldedaten: 5,10 Euro
- ärztliche Zeugnisse bzw. Gutachten