Finanzielle Unterstützung für Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge geht in die 2. Runde.
Unternehmen, Bürger und Kommunen können vom 1. Juli 2022 bis 30. September 2022 Anträge für die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einreichen - einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses. "Mit dem zweiten Förderaufruf gehen wir einen großen Schritt weiter in Richtung einer flächendeckenden, öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Bayern. Wir schaffen weiter konsequent die Voraussetzungen, um nachhaltige Mobilität in Stadt und Land zu ermöglichen", so Aiwanger.
Während im Rahmen des ersten Förderaufrufs speziell größere Ladevorhaben mit mindestens zehn Ladepunkten gefördert wurden, soll der zweite Aufruf insbesondere auch kleineren Kommunen Anreize für eine Antragstellung geben. "Da mit Schnell-Ladepunkten in gleicher Zeit mehr Fahrzeuge geladen werden können als mit Normal-Ladepunkten, steht die Mindestanzahl beantragter Ladepunkte dieses Mal in Abhängigkeit zur Ladeleistung“, konkretisiert der Wirtschaftsminister. Doch auch alle anderen natürlichen und juristischen Personen können die Förderung beantragen.
Das bayerische Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0" ergänzt das entsprechende Bundesprogramm. Betreut wird es von der Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Bayern Innovativ GmbH. Detaillierte Informationen über das Programm sind abrufbar unter www.bayern-innovativ.de/foerderprogramme-elektro-mobilitaet. Nähere Informationen, wo überall in Bayern sich Ladesäulen befinden, gibt der Ladeatlas Bayern.