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Waffen und Sprengstoff

Das Waffengesetz regelt den Umgang, d. h. den Erwerb, Besitz, Überlassung, Aufbewahrung, usw. mit Waffen und Munition. Hierzu zählen nicht nur Schusswaffen sondern auch Hieb- und Stoßwaffen (Messer, Schlagstöcke usw.).

Dienstleistungen

Formulare

Waffenrecht

Sollten Sie beabsichtigen beim Landratsamt Amberg-Sulzbach eine Waffenbesitzkarte zu beantragen bitten wir Sie mit folgenden Unterlagen vorzusprechen:

Erbe

Bitte bringen Sie neben dem Antrag auch die Sterbeurkunde und den Erbschein bzw. das Testament mit.

Jäger

Bitte bringen Sie neben dem Antrag auch den Jagdschein mit.

Sportschütze

Bitte bringen Sie neben dem Antrag auch die Sachkundebescheinigung mit.

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Sprengstoffrecht

Broschüren und Informationsblätter

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