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Sperrmüll

Allgemeine Voraussetzungen

Zum Sperrmüll gehören sperrige Gegenstände aus dem Haushalt, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen. Außerdem muss das Grundstück, auf dem der Sperrmüll abgeholt/von dem der Sperrmüll zum Wertstoffhof gebracht wird, an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises angeschlossen sein. Möbelholz und sonstiger Sperrmüll wird getrennt gesammelt. Haushaltsauflösungen werden nicht unterstützt.

Das gehört zum Sperrmüll

  • Möbelholz
    z.B. Schränke, Stühle, Tische, Regalbretter, Gardinenleisten, Truhen...
  • Sonstiger Sperrmüll
    wie Matratzen, Sofas, Teppiche, Ski, leere Koffer... 

Jeder Gegenstand darf die Abmessungen 200 x 100 x 80 cm und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten.

Das gehört NICHT zum Sperrmüll

  • Kleinteiliger Restmüll
    z. B. Videokasetten, Magnetbänder. Das gehört in die Restmülltonne oder in einen zusätzlichen Restmüllsack.
  • Bauschutt
    z. B. Isoliermaterial, Rohre, Fensterglas ... Kleinmengen können gegen Gebühr am Wertstoffhof abgegeben werden, größere Mengen bei den Bauschuttdeponien.
  • Umbau- und Renovierungsabfälle
    z. B. Fenster und Türen sowie deren Rahmen. Festverbaute Dinge wie z. B. Fußböden, Holzdecken sowie Dusch- oder Badewannen.
  • Holz aus dem Außenbereich
     z. B. Gartenzäune, Gratenhäuser, Carports, Palisaden oder Bahnschwellen
  • Farbreste sowie Dispersionsfarben
    Eingetrocknet in den Restmüll und flüssige Farbe können beim Giftmobil abgegeben werden.
  • Gewerbemüll, Autoteile und Agrarfolien
    z. B. Siloplanen, Kunststoffsäcke. Abgabe bei entsprechenden Entsorgungsfachbetrieben.
  • Wertstoffe, Altmetalle, Elektronikaltgeräte
    Abgabemöglichkeit am Wertstoffhof

Entsorgungsmöglichkeiten

Abholung mit "Sperrmüllscheck"

Die Anmeldung der Abholung erfolgt mit einem "Sperrmüllscheck", der bei den Gemeinde-, Markt- und Stadtverwaltungen im Landkreis oder auf den Wertstoffhöfen erhältlich ist. Den Sperrmüllscheck finden Sie auch auf unserer Internetseite. Weitere Informationen finden Sie auf dem "Sperrmüllscheck".

Selbstanlieferung am Wertstoffhof

Hierfür ist kein Sperrmüllscheck notwendig. Beachten Sie hierzu bitte die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe. Die Abgabe in haushaltsüblichen Mengen ist gebührenfrei.

Noch ein Tipp

Karitative Einrichtungen und Verbände sind oft an ausgedienten, aber noch intakten Möbeln und Einrichtungen interessiert (Telefonnummer erhalten Sie beim Amt für Abfallwirtschaft). Auch über die Rubrik „Die gute Tat“ findet sich oft eine Möglichkeit, Gebrauchtmöbel einer kostenlosen, sinnvollen Wiederverwendung zuzuführen.

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