Übernahme von Teilnahmebeiträgen
Tageseinrichtungen
Die Übernahme der anfallenden Kosten für Kindergärten, Krippen und Horte, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten, kann beim Jugendamt beantragt werden.
Eine Beteiligung an den Kosten erfolgt unter Berücksichtigung von Einkommen, Belastungen und Anzahl der Familienmitglieder bzw. unterhaltsberechtigten Personen. Wenn das Einkommen der Familie eine errechnete Einkommensgrenze nicht übersteigt, so besteht Anspruch auf Förderung durch das Jugendamt. Die Berechnung erfolgt nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII. Liegt das anrechenbare Gesamteinkommen unterhalb der Einkommensgrenze, kann der Teilnahme-/ Kostenbeitrag in voller Höhe übernommen werden, liegt das Einkommen geringfügig darunter, so besteht die Möglichkeit einer anteiligen Förderung.
Für die Berechnung des Zuschusses ist neben dem Antrag die Vorlage von Unterlagen notwendig, die aus dem Merkblatt entnommen werden können.
Tagespflege
Die Tagespflege ist eine familienergänzende Leistung der Jugendhilfe und bedeutet die regelmäßige Betreuung eines oder mehrerer Kinder tagsüber oder stundenweise. Die Kinderbetreuung übernimmt eine Tagesmutter oder ein Tagesvater, d. h. sie findet durch eine andere als die Herkunftsfamilie statt.
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF) – Pflegekinderdienst – Amberg ist die Vermittlungsstelle für Tagespflegepersonen.
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF)
Studentenplatz 2
92224 Amberg
- Telefon: 09621/48720
- E-Mail: sozialdienst-kf@skf-amberg.de
- Internet: http://www.skf-amberg.de
Förderung in Tagespflege
Förderung in Tagespflege ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII nur möglich, wenn die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammenlebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetztes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder ohne die Tagespflege eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.
Für die Inanspruchnahme der Tagespflege werden die Elternbeiträge je Kind wie folgt festgesetzt und gestaffelt nach jeweiliger Betreuungszeit.
Sollte der Elternbeitrag die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern / des alleinerziehenden Elternteils übersteigen, ist auch die Übernahme oder teilweise Übernahme des Elternbeitrags möglich. Dazu ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Pflegegeld
Der Tagespflegeperson und Tagesmütter steht pro Stunde für jedes betreute Kind ein Pflegegeld zu. Hinzu kommt die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für eine Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Die genauen Beträge können Sie bei unseren Ansprechpartnerinnen erfragen.