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Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Amberg-Sulzbach haben.

Einbürgerung

Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.

Staatsangehörigkeitausweise

Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse. Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis hingegen ist die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen.

Dienstleistungen

Online-Verfahren | Einbügerung

Online-Verfahren | Staatsangehörigkeit

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