Corona - positiv getestete Personen
Sie hatten einen positiven Corona-Selbsttest (Antigen-Schnelltest)?
Bitte begeben Sie sich unverzüglich in häusliche Verdachtsquarantäne und vereinbaren Sie einen Termin für einen PCR-Test bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder in unserem Testzentrum.
Sie hatten einen positiven PCR-Test?
Ab 13.04.2022 gelten neue Vorschriften für Isolation und Quarantäne:
(Alle weiteren Informationen dazu: www.coronavirus.bayern.de)
Isolation
Wer ein positives Ergebnis nach einem PCR-Test oder zertifizierten Antigen-Schnelltest erhält, ist weiterhin zur Isolation verpflichtet, sobald er oder sie von dem Ergebnis erfährt.
Abweichend zu bisher kann die Isolation nun frühestens nach Ablauf von fünf Tagen beendet werden, sofern die letzten 48 Stunden symptomfrei waren. Ein Abschlusstest ist nicht mehr notwendig.
Die Isolation wird ansonsten fortgesetzt, bis die Zeichen einer aktuen Covid-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber für 10 Tage.
Wer mit vulnerablen Gruppen arbeitet (z.B. im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen) muss bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorlegen. Der Test muss jeweils vom Fachpersonal durchgeführt oder überwacht werden.
Quarantäne
Für enge Kontaktpersonen - unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind - entfällt ab sofort die Verpflichtung, sich in Quarantäne zu begeben.
Es wird jedoch dringend empfohlen, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, aus dem Home-Office zu arbeiten, allgemeine Hygieneregeln zu beachten und sich fünf Tage lang freiwillig selber zu testen.
Benötigen Sie eine Absonderungsbescheinigung?
Berufstätige, die nach der Allgemeinverfügung in Absonderung müssen, können dies ihrem Arbeitgeber gegenüber zunächst mit ihrem positiven Testergebnis nachweisen. Wer eine Absonderungsbescheinigung benötigt, erhält diese nach Quarantäneende auf Antrag beim Gesundheitsamt. Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren Daten an: corona@amberg-sulzbach.de
Benötigen Sie eine Genesenenbescheinigung?
Genesenenbescheinigungen mit QR-Code kann man bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder in teilnehmenden Apotheken unter Vorlage eines Testzertifikates mit positiven PCR-Befund erstellen lassen.
Haben Sie wegen der Absonderung einen Verdienstausfall erlitten?
Zuständig für Entschädigungen bei Verdienstausfall ist die Regierung von Unterfranken – Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz
Ansprechpartner: Infektionsschutz
Beantragung einer Entschädigung:
Steht Ihr Kind als enge Kontaktperson unter Absonderung?
Erwerbstätige Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können und dadurch Verdienstausfall erleiden, können sich hier melden:
Weitere Informationen zur Absonderung bzw. Quarantäne
- Robert Koch Institut
Das Robert Koch-Institut ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten.https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html - Informationen vom Gesundheitsamt Amberg
https://www.kreis-as.de/Gesundheit-Verbraucherschutz/Co...
Hilfreiche Merkblätter des RKI
Die Allgemeinverfügung Isolation vom 24.01.2022 finden Sie hier
Angepasst mit freundlicher Genehmigung des LRA/Gesundheitsamtes Aschaffenburg