Coronabedingte Einreisebeschränkungen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende. Personen ab 6 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet spezielle Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten zu beachten.
Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.
Weiterführende Informationen zu den bestehenden Regelungen und Ausnahmen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
- Aktuelle Informationen für Reisende
Link zum Bundesministerium für Gesundheithttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/ges... - Coronabedingte Einreisebeschränkungen; Informationen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/6109839...