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Coronabedingte Einreisebeschränkungen

Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende. Personen ab 6 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet spezielle Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten zu beachten.

Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

Weiterführende Informationen zu den bestehenden Regelungen und Ausnahmen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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