Arztpraxen übernehmen Corona-Schutzimpfungen in Bayern ab 1. Januar 2023 komplett
2 Jahre wichtige Säule der Pandemie-Bekämpfung. Bayernweit mehr als 14 Millionen Impfungen.
München. In Bayern übernehmen ab dem 1. Januar 2023 die Arztpraxen und die Apotheken komplett die Corona-Schutzimpfungen – die bisherigen Impfzentren werden dann nicht mehr gebraucht. Das hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München angekündigt. Holetschek betonte: „Die Impfzentren waren rund zwei Jahre lang eine wichtige Säule unserer Pandemie-Bekämpfung. Mehr als 14 Millionen verabreichte Corona-Impfungen sprechen für sich. Die Impfzentren und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die mobilen Impfteams haben ein schnelles, flächendeckendes und niederschwelliges Impfen gerade in der Anfangsphase überhaupt erst möglich gemacht. Dafür gebührt ihnen und den Kreisverwaltungsbehörden, die die Organisation vor Ort gestemmt haben, und natürlich auch den Kommunen unser aufrichtiger Dank.“
Der Minister erläuterte: „Wir tauschen uns regelmäßig im Lenkungsausschuss Impfen mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Apothekerschaft sowie der kommunalen Spitzenverbände aus. Klar ist: Im kommenden dritten Corona-Winter befinden wir uns in einer neuen Situation mit anderen Voraussetzungen als in den letzten beiden Wintern. Die Impfungen über die Regelversorgung, das heißt über die niedergelassenen Haus- und Fachärzte, laufen schon lange routiniert und zuverlässig, und auch die Apotheken und Betriebsärzte bieten Corona-Impfungen an. Die Impfzentren und ihre mobilen Teams haben seit Beginn der Impfungen in der Regelversorgung das Angebot ergänzt. Nun können wir den Betrieb der Impfzentren ab dem 1. Januar 2023 einstellen und die Corona-Impfungen völlig auf die Regelversorgung ausrichten.“
Holetschek verwies darauf, dass die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes voraussichtlich am 31. Dezember 2022 ausläuft und sich eine Verlängerung durch die Berliner Ampel-Koalition derzeit nicht abzeichnet. Der Minister erklärte: „Damit entfällt voraussichtlich zum Jahresende auch die Rechtsgrundlage für den Betrieb und die Finanzierung der Impfzentren.“ Bislang sah die Verordnung eine hälftige Finanzierung der Kosten durch Bund und Länder vor.
Der Minister betonte zugleich: „Impfen ist ein entscheidendes Mittel, um die Pandemie zu bekämpfen. Die Impfung bietet jedem Einzelnen den größtmöglichen Schutz vor schweren Verläufen bei einer COVID-19-Erkrankung. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger auf, die für eine Auffrischungsimpfung infrage kommen oder die noch keine Erstimpfung haben, bis Ende des Jahres noch das Angebot der Impfzentren zu nutzen oder sich an den Haus- oder Facharzt oder die Apotheke ihres Vertrauens zu wenden. So sind beispielsweise seit Oktober 2022 für einen vollständigen Impfschutz grundsätzlich drei Impfungen erforderlich. Ich würde mich freuen, wenn so viele Menschen wie möglich vor Jahresende ihren Impfstatus aktualisieren, denn das ist für jeden Einzelnen die beste Prävention für den nahenden Winter.“
Laut COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird derzeit eine Auffrischungsimpfung (zumeist 3. Impfung) ab 12 Jahren vorzugsweise mit einem der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe empfohlen. Für besonders vulnerable Personengruppen wird eine weitere Auffrischungsimpfung (zumeist 4. Impfung) in der Regel im Abstand von mindestens sechs Monaten zum vorangegangenen immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion) empfohlen. Dazu gehören Personen ab 60 Jahren, Personen ab fünf Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere einer Immunschwäche, Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Pflege, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.
Text: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Hier geht's zu den aktuellen Corona-Regeln.