Mutterschutz
Mit dem Mutterschutzgesetz sollen alle arbeitstätigen schwangeren Frauen unter einen besonderen Schutz gestellt werden. Dies gilt bereits mit Beginn der Schwangerschaft und auch einige Wochen nach der Geburt. Der Mutterschutz stellt sicher, dass die Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung oder Gesundheitsschädigung sowie vor finanziellen Einbußen geschützt sind. Ein Beschäftigungsverbot gilt sechs Wochen vor der Geburt und mindestens acht Wochen danach.
Als Lohnersatz erhält die (werdende) Mutter Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung bzw. dem Bundesversicherungsamt und dem Arbeitgeber, falls ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Außerdem greift der Kündigungsschutz von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.