Sie können eine Apostille für ein Urteil, einen Beschluss oder eine Entscheidung eines deutschen Gerichts, eine Urkunde eines Gerichts oder eines Notars oder für eine Übersetzung formlos mit einem kurzen Brief bei dem Amts- oder Landgericht beantragen, in dessen Geschäftsbezirk das Dokument erstellt wurde.
Apostillen für Urkunden, die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dem Bayerischen Obersten Landesgericht und der früheren Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Obersten Landesgericht ausgestellt wurden, müssen Sie beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz beantragen.
Beim Postversand muss unbedingt das Land angegeben werden, für welches die Urkunde benötigt wird. Dabei sind generell die Original-Dokumente beizufügen. Die Urkunden können auch persönlich abgegeben werden.