Schweinehaltunghygiene-Verordnung
Leitfaden für die Betriebe?
Mit Wirkung vom Juni 1999 wurde vom damaligen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Schweinehaltungshygieneverordnung erlassen, die die bis dahin geltende Tierseuchen-Schweinehaltungsverordnung ablöste. Nach dem Ablauf von Übergangsfriesten sind im Juni 2002 endgültig alle Bestimmungen der neuen Verordnung in Kraft getreten. Mit diesem Merkblatt wollen wir den schweinehaltenden Betrieben einen kurzgefassten Überblick über die wichtigsten Vorgaben geben.
Warum überhaupt eine Schweinehaltungshygieneverordnung?
Das Bundesministerium hat aufgrund des Tierseuchengesetzes die Möglichkeit, Bestimmungen zum Schutz von Gefährdungen von Haustierbeständen durch Tierseuchen zu erlassen. Im Bereich der Schweinehaltung sind die Gefahren durch die katastrophalen wirtschaftlichen Folgen von Schweinepestausbrüchen offensichtlich geworden, sie bestehen aber natürlich auch für alle anderen übertragbaren Krankheiten. Mit der Schweinehaltungshygieneverordnung soll eine hygienische Basis geschaffen werden, die die schweinehaltenden Betriebe vor einer Gefährdung von außen (Speiseabfälle, Wildschweine), vor einer Übertragung zwischen den Betrieben (Viehverkehr, Transport) schützt. Beim Auftreten von ansteckenden Krankheiten sollen diese reichtzeitig erkannt werden (Dokumentation, betreuender Tierarzt) Letztlich dienen die Anforderungen der Schweinehatungshygieneverordnung also dem Schutz der schweinehaltenden Betriebe vor teils existenzbedrohenden Gefährdungen und wirtschaftlichen Verlusten.
Für welche Betriebe gilt die Schweinehaltungshygieneverordnung?
Sie gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten.
Welche Anforderung stellt die Verordnung an die Betriebe?
Die Betriebe müssen Vorgaben bezüglich der baulichen Voraussetzungen, des Betriebsablaufes und der Reinigung und Desinfektion erfüllen. Die Anforderungen sind in Abhängigkeit von der Anzahl gehaltener Schweine gestaffelt. In den nachfolgenden Checklisten sind die Anforderungen in Bezug auf die Betriebsgröße gelistet. Die größeren Betriebe haben dabei natürlich jeweils auch die für die kleineren Betriebe geltenden Bedingungen zu erfüllen.