Historienkennzeichen
Änderung der KFZ-Papiere bei Zuteilung Historienkennzeichen, bzw. Neubeantragung eines Historienkennzeichens
Voraussetzung
Für das sog. "Historienkennzeichen" kommen nur Kraftfahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
Diese Fahrzeuge unterliegen einer besonderen Besteuerung.
Erforderliche Unterlagen bei Änderung der Zulassung auf Historie
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
- Oldtimergutachten nach § 23 FZV, festgestellt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
- Kennzeichenschilder
Erforderliche Unterlagen bei Neubeantragung eines Historienkennzeichens
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: KFZ-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: KFZ-Brief)
- Oldtimergutachten nach § 23 FZV, festgestellt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
- ggf. Kennzeichenschilder
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht für Beauftragten
- SEPA – Lastschriftmandat
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Personalausweis und Vollmacht eines Unterschriftberechtigten