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„Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei.“ Diese Worte stammen von dem berühmten deutschen Dichter Johann Wolfgang von Goethe.

Da entsteht doch der Eindruck, ein eigenes Haus zu bauen, wäre ganz einfach. Wer aber schon selbst ein Eigenheim gebaut hat oder gerade mitten in der Planung steckt, der weiß, dass dabei nicht nur „drei Dinge“ zu beachten sind. Beim Hausbau sind viele
Fragen zu klären und Entscheidungen zu treffen. Dabei helfen die kompetenten Ansprechpartner dieser Abteilung gerne weiter. Sie vereint diverse baurechtliche relevante Ämter und ist überdies für Themen wie die soziale Wohnraumförderung zuständig.

Sachgebiet 30 | Bauwesen

Bauamt Verwaltung, Denkmalschutz, Wohnraumförderung/sozialer Wohnungsbau

Sachgebiet 31 | Bauamt Verwaltung, Denkmalschutz, Wohnraumförderung/sozialer Wohnungsbau

Bauamt Technik, Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Sachgebiet 32 | Bauamt Technik, Geschäftsstelle Gutachterausschuss

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