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2. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen

  1. Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für die Dauer von 10 Tagen nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person in Absonderung. Diese kann vorzeitig durch einen negativen Nukleinsäuretest (PCR-Test) oder Antigen-Schnelltest ab Tag 7 nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person beendet werden.
  2. Für Personen mit Auffrischungsimpfung (Boosterimpfpung) besteht keine Absonderungspflicht - Voraussetzung ist kontinuierliche Symptomfreiheit (keine typischen Symptome wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).
  3. Andere Personen (nicht Haushaltsangehörige), die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte zu anderen Menschen weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen und sich testen lassen.
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