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1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)

Das bedeutet, treffen Sie sich während der gesamten Zeit der Absonderung nicht mit anderen Menschen, auch nicht mit Personen, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben. Benutzen Sie die Küche, das Bad, das Schlafzimmer und andere Gemeinschaftsräume nicht gleichzeitig, diese Räume sollten gründlich gelüftet werden, nachdem sich die infizierte Person darin aufgehalten hat.

Abweichend zu bisher kann die Isolation nun frühestens nach Ablauf von fünf Tagen beendet werden, sofern die letzten 48 Stunden symptomfrei waren. Ein Abschlusstest ist nicht mehr notwendig.

Die Isolation wird ansonsten fortgesetzt, bis die Zeichen einer akuten Covid-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber für 10 Tage.

Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten besondere Bestimmungen für die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit.

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