Bewertungskriterien
In den Richtlinien zur Stiftung des Umwelt- und Naturschutzpreises waren exemplarisch verschiedene Kriterien aufgeführt, nämlich
- Neuschaffung und Erhaltung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere (Anlage von Amphibientümpeln, Pflege von Halbtrockenrasen und Streuwiesen, Schaffung von Nistmöglichkeiten für Vögel, Anlage von Hecken und Feldgehölzen),
- vorübergehende Pflege von verletzten Tieren,
- Zurverfügungstellung von Flächen zum Zwecke des Naturschutzes (z. B. Landwirte, Steinbruch- und Teichbesitzer),
- Erforschung der heimatlichen Fauna und Flora (Erfassung gefährdeter Tierarten wie Amphibien, Fledermäuse, Vögel usw.),
- Förderung des Umweltgedankens (Aufklärung der Bevölkerung, Vorträge usw.),
- Beseitigung von Abfall in der Landschaft („Aktion saubere Umwelt“ oder ähnliches),
- vorbildliche Bemühungen zur Vermeidung oder zum Recycling von Abfällen,
- freiwillige Maßnahmen von Betrieben zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz,
- vorbildliche Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur umweltfreundlichen Energieerzeugung (Solarenergie, Erzeugung von Biogas usw.).