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Bewertungskriterien

In den Richtlinien zur Stiftung des Umwelt- und Naturschutzpreises waren exemplarisch verschiedene Kriterien aufgeführt, nämlich

  • Neuschaffung und Erhaltung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere (Anlage von Amphibientümpeln, Pflege von Halbtrockenrasen und Streuwiesen, Schaffung von Nistmöglichkeiten für Vögel, Anlage von Hecken und Feldgehölzen),
  • vorübergehende Pflege von verletzten Tieren, 
  • Zurverfügungstellung von Flächen zum Zwecke des Naturschutzes (z. B. Landwirte, Steinbruch- und Teichbesitzer), 
  • Erforschung der heimatlichen Fauna und Flora (Erfassung gefährdeter Tierarten wie Amphibien, Fledermäuse, Vögel usw.), 
  • Förderung des Umweltgedankens (Aufklärung der Bevölkerung, Vorträge usw.), 
  • Beseitigung von Abfall in der Landschaft („Aktion saubere Umwelt“ oder ähnliches), 
  • vorbildliche Bemühungen zur Vermeidung oder zum Recycling von Abfällen, 
  • freiwillige Maßnahmen von Betrieben zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz, 
  • vorbildliche Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur umweltfreundlichen Energieerzeugung (Solarenergie, Erzeugung von Biogas usw.).
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