Das Waffengesetz regelt den Umgang, d. h. den Erwerb, Besitz, Überlassung, Aufbewahrung, usw. mit Waffen und Munition. Hierzu zählen nicht nur Schusswaffen sondern auch Hieb- und Stoßwaffen (Messer, Schlagstöcke usw.).
Sollten Sie beabsichtigen beim Landratsamt Amberg-Sulzbach eine Waffenbesitzkarte zu beantragen bitten wir Sie mit folgenden Unterlagen vorzusprechen:
Bitte bringen Sie neben dem Antrag auch die Sterbeurkunde und den Erbschein bzw. das Testament mit.
Bitte bringen Sie neben dem Antrag auch den Jagdschein mit.
Bitte bringen Sie neben dem Antrag auch die Sachkundebescheinigung mit.