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Besetzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Amberg-Sulzbach

Besetzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Amberg-Sulzbach für die Amtszeit 2020-2026

Nach der Wahl des Kreistages am 15.03.2020 ist für die Amtszeit 2020-2026 der Jugendhilfeausschuss für den Landkreis Amberg-Sulzbach neu zu bilden.

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) ist in den Bestimmungen der §§ 69 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und Art. 15 ff. des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) geregelt.

Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses sind insbesondere in § 71 SGB VIII, Art. 20 AGSG und in der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Amberg-Sulzbach (§ 71 Abs. 5 SGB VIII, Art. 16 Abs. 2 AGSG) genannt.

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 12 beratenden Mitgliedern und 15 stimmberechtigten Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.

Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Kreistag aus der Mitte des Kreistags bestellt und aus den eingegangenen Vorschlägen gewählt. Bei den zu wählenden Mitgliedern sollen Männer und Frauen, die in der Jugendhilfe erfahren sind, und Mitglieder, die von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (Kreisjugendring, Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände) vorgeschlagen und berücksichtigt werden.

Wählbar sind Personen, die ihren Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsplatz im Zuständigkeits-bereich des örtlichen Trägers (Landkreis Amberg-Sulzbach) oder eines angrenzenden örtlichen Trägers haben; sie sollen aber immer nur jeweils einem Jugendhilfeausschuss angehören.

Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche oder EU-Bürger sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir, sich um die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Amberg-Sulzbach zu bewerben. Dabei wird gebeten, für die Bewerbung das beiliegende Formblatt zu verwenden und bis zum 24.04.2020 an das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach zurückzusenden.

Da der Jugendhilfeausschuss auf die Geschäftsführung des Kreisjugendamtes und die Jugendarbeit im Landkreis Amberg-Sulzbach entscheidenden Einfluss hat, ist es wichtig, dass sich nur solche Persönlichkeiten für die Wahl zur Verfügung stellen, die zur aktiven Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss befähigt und bereit sind. Bei den Bewerbungen sollte deshalb angegeben werden, über welche Erfahrung die Bewerber in der Jugendhilfe verfügen.

Bei Nachfragen und zur Beratung bitten wir Sie, sich an das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach, Telefon 09621/39 – 565 zu wenden.

Amberg, 26.02.20
Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach

Thomas Schieder
Regierungsrat

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