Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Aktuelle News
Karriere & Ausbildung
Inhalt
10.02.2026

Zuschüsse für Übungsleiter

Nur noch bis 2. März!

Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt erinnert an die Ablauffrist zur Beantragung der Übungsleiterpauschalen. Die Anträge müssen dringend bis zum 2. März 2026 für das aktuelle Kalenderjahr eingegangen sein. Die entsprechenden Formblätter wurden bereits an die Sportvereine geschickt bzw. sind unter www.amberg-sulzbach.de/vereinspauschale abrufbar.

Wer Zuwendungen des Freistaates Bayern zu den Kosten für Übungsleiter in Sportvereinen abrufen möchte, muss sich sputen. Nur noch bis 2. März können die Unterlagen bei der Sportförderung im Landratsamt eingereicht werden.  Dabei ist darauf zu achten, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sind und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiterausweis beiliegt. Anträge, die nach dem 2. März eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.

Das Landratsamt bittet außerdem darum, Veränderungen in den Vereinen, wie zum Beispiel die Ansprechpartner, unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für die Antragstellung erheblich sind.

Quelle: Sportförderung des Landkreises Amberg-Sulzbach

Zum Seitenanfang