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09.10.2025

Erstattung von Schulwegkosten

Anträge bis 31. Oktober einreichen

Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass es für die Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der 11. Klasse an weiterführenden Schulen sowie an Berufsschulen in Teilzeitform eine gesetzliche Ausschlussfrist gibt.

Anträge für das vergangene Schuljahr 2024/2025 sind demnach bis spätestens 31. Oktober 2025 beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, einzureichen.

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