Jugendschutz auf Festen
Infoabend für Veranstalter
Amberg-Sulzbach. Welche Jugendschutzbestimmungen gelten eigentlich auf Festen, Kirchweihen, in Discos und auf Bällen? Darüber informiert der Arbeitskreis Jugendschutz Amberg/ Amberg-Sulzbach des Gesundheitsamts bei einem Informationsabend am Mittwoch, den 2. April. Eingeladen sind Fest- und Kirwa-Veranstalter im Amberg-Sulzbacher Land, die sich über diesen Verantwortungsbereich kundig machen möchten. Der Infoabend findet um 19 Uhr im Saal des Jugendzentrums Klärwerk in Amberg statt.
Das ganze Jahr über ist für Jugendliche in der Region viel geboten: Feste, Kirchweihen, Vereins- und Verbandsfeste sowie Partys laden zum Mitmachen ein. Damit es rechtlich reibungslos abläuft, müssen Veranstalter die geltenden Jugendschutzbestimmungen beachten. Welche das sind und wann sie relevant werden, darüber soll der Infoabend aufklären und Tipps zur praktischen Umsetzung liefern.
Eingeladen sind Vereinsvorsitzende und Festverantwortliche, deren Vereine in diesem Jahr ein Fest, eine Discoparty, eine Kirwa oder einen Ball mit Barbetrieb veranstalten. Willkommen sind auch Helfer, insbesondere Mitarbeitende von Ausschank und Bar. Vertreter von Kreisjugendamt, KoJa Amberg, Polizei und Gesundheitsamt referieren über die rechtlichen Jugendschutzbestimmungen anhand vieler Praxisbeispiele und erläutern die Regeln für den Barbereich.
Anmeldungen werden unter dem Link https://jugendarbeit.amberg.de/newsdetails/infoabend-jugendschutz-auf-festen entgegengenommen. Für Rückfragen steht Carina Rösl vom Sachgebiet Gesundheitsförderung und Prävention beim Gesundheitsamt Amberg telefonisch unter 09621 39-7638 bzw. per E-Mail an gesundheitsfoerderung@amberg-sulzbach.de zur Verfügung.