Zuschüsse für Übungsleiter beantragen!
Frist für Sportvereine endet am 3. März
Amberg-Sulzbach. Sportvereine aufgepasst! Die Antragsfrist zur Gewährung von Übungsleiterzuschüssen für das aktuelle Kalenderjahr durch den Freistaat Bayern endet am Montag, 3. März 2025. Spätestens an diesem Tag müssen der Sportförderung am Landratsamt die Anträge vorliegen.
Es ist darauf zu achten, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sind und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiterausweis in Kopie beiliegt. Anträge, die nach dem 3. März eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.
Formulare für die Antragsstellung gibt es online unter www.amberg-sulzbach.de/vereinspauschale/. Veränderungen im Verein wie zum Beispiel Ansprechpartner, die für die Antragstellung erheblich sind, bitte bei der Antragstellung gleich mitteilen.