Zuschüsse für Übungsleiter beantragen
Antragsschluss am 1. März 2025
Amberg-Sulzbach. Die Sportvereine im Landkreis erhalten in den nächsten Tagen Unterlagen vom Landratsamt, die für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zu den Kosten für Übungsleiter in Sportvereinen erforderlich sind. Zusätzlich sind die Formblätter zur Antragstellung ab sofort auf der Homepage unter www.amberg-sulzbach.de/vereinspauschale/ abrufbar. Die Anträge sind bis 1. März 2025 für das aktuelle Kalenderjahr vorzulegen.
Es ist darauf zu achten, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sind und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiterausweis in Kopie beiliegt. Anträge, die nach Antragsschluss eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können nicht berücksichtigt werden. Veränderungen im Verein wie zum Beispiel Ansprechpartner, die für die Antragstellung erheblich sind, erbittet die Behörde unverzüglich mitzuteilen.