Erstattung von Schulwegkosten
Anträge bis 31. Oktober einreichen
Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass es für die Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der 11. Klasse an weiterführenden Schulen sowie an Berufsschulen in Teilzeitform eine gesetzliche Ausschlussfrist gibt.
Anträge für das vergangene Schuljahr 2023/2024 sind demnach bis spätestens 31.10.2024 beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, einzureichen.