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06.03.2023

Start der bayerischen Energie-Härtefallhilfe

Unternehmen können Energie-Härtefallhilfen beantragen.

München. Ab sofort (06.03.2023) können Unternehmen die Energie-Härtefallhilfen beantragen. Betroffene Unternehmen erhalten für 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten, wenn die gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen und existenzbedrohend für den Betrieb sind. Der Härtefall wird angenommen, wenn der für 2023 erwartbare Jahresgewinn (auf Basis des Jahresdurchschnittsgewinns der letzten fünf Jahre) durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Inhabergeführte Unternehmen können einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des individuellen Pfändungsfreibetrags, mindestens jedoch 2.000 Euro pro Monat, geltend machen, sofern kein Geschäftsführergehalt gezahlt wurde.

Dazu Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Seit Herbst verhandeln wir mit dem Bund über die Ausgestaltung dieser Hilfen für betroffene Betriebe. Spät, hoffentlich nicht zu spät für viele Unternehmen, können wir jetzt ein Hilfsprogramm freischalten. Was bei den Corona-Hilfsprogrammen nur wenige Tage gedauert hat, hat bei der Energie-Härtefallhilfe ein halbes Jahr gedauert. Es ist zu hoffen, dass sich die extremen Energiepreise der letzten Monate weiter normalisieren und nicht mehr viele Betriebe auf diese Hilfen angewiesen sind. Viel Zeit wurde vergeudet, weil die Bundesregierung im Januar entgegen vorheriger Zusagen plötzlich keine Hilfe mehr leisten wollte bei Holz, Hackschnitzeln und Pellets. Erst nach massiven Protesten der Länder wurde das wieder korrigiert.“

Die Hilfen können unabhängig vom genutzten Energiesystem beantragt werden. Sowohl leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas oder Fernwärme als auch nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Holz, Pellets, Hackschnitzel und Flüssiggas sind erlaubt.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat nun die erste Tranche von 400 Millionen Euro freigegeben. Auf Bayern entfällt dabei ein Anteil von 62,2 Millionen Euro. Zuletzt stellte der Haushaltsausschuss die Freigabe weiterer Tranchen allerdings unter den Vorbehalt, dass die Länder sich künftig finanziell beteiligen. „Diese Vorgabe war bisher nie auf dem Verhandlungstisch. Bayern ist trotzdem gut auch auf dieses Störmanöver vorbereitet“, kommentiert Aiwanger.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten. Als KMU gelten auch Soloselbständige, Landwirte und Angehörige der freien Berufe. Anträge können ab heute direkt vom Unternehmen selbst oder durch einen qualifizierten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt) über eine elektronische Antragsplattform gestellt werden. Über die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen entscheidet eine Härtefallkommission. Die Härtefallkommission besteht aus Vertretern der bayerischen Wirtschaft, der Steuerberaterkammern und des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

Ausführliche Informationen zur Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen und den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/

Es ist auch eine Service-Hotline eingerichtet, die per Telefon (Montag–Freitag 8 - 18 Uhr) unter 089 5790-5005 sowie per E-Mail an haertefallhilfe@stmwi.bayern.de erreichbar ist.

Text: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Meldung vom 14. März 2023 

“Ausweitung der Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen rückwirkend für das Jahr 2022“ 

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