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Vorsorgevollmacht

Schicksal? - Auch Sie kann es treffen! 

  • Durch einen Verkehrsunfall können Sie schwerverletzt im Koma liegen
  • Ein Schlaganfall kann Sie halbseitig lähmen und ihre Gehirnfunktion beeinträchtigen
  • Schizophrenie - eine psychische Krankheit verändert ihr Leben
  • Alkohol- und Drogenmissbrauch beeinflussen Ihre Persönlichkeit negativ
  • Altersverwirrtheit führt bis zur völligen Hilflosigkeit

Wer regelt dann Ihre Angelegenheiten?

Wenn volljährige Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, weil sie psychisch krank, geistig behindert, altersverwirrt oder körperlich schwer behindert sind, kann für sie eine Betreuung durch das Amtsgericht Amberg - Abteilung für Betreuungssachen - eingerichtet werden. Betreuung bedeutet eine rechtliche Vertretung in den vom Gericht angeordneten Angelegenheiten wie Vermögensverwaltung, Einwilligung in ärztliche Behandlungen, Unterbringung in Altenheimen, Rentenangelegenheiten, usw.

Die Anordnung einer Betreuung durch das Gericht kann jedoch ersetzt werden und ist nicht notwendig, wenn die Angelegenheiten, die ein Betreuer zu regeln hätte, ebenso gut durch einen Bevollmächtigten erledigt werden kann. Durch eine Vollmacht kann rechtzeitig Vorsorge für den Fall getroffen werden, dass Sie durch Krankheit, Unfall oder im Alter hilflos werden und zu eigenen Entscheidungen nicht mehr in der Lage sind - nahe Angehörige sind nicht automatisch berechtigt Sie gesetzlich zu vertreten!

Ein Muster einer Vorsorgevollmacht, die von Ihnen abgeändert oder auch erweitert werden kann, finden Sie unter "Formulare" in der Randleiste.

Bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht sollten Sie Folgendes beachten:

  • Eine Vollmachtserteilung erfordert ein absolutes Vertrauensverhältnis zu der Person, die Sie bevollmächtigen wollen. 
  • Bei Abgabe der Vollmacht müssen Sie geschäftsfähig sein. 
  • Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden, wobei bestimmt werden sollte, ob sie nur gemeinschaftlich handeln können oder jeder allein. 
  • Mit dem Bevollmächtigten sollte auch abgesprochen werden, ob dieser überhaupt zur Übernahme dieser Aufgabe bereit ist. 
  • Bewahren Sie die Vollmacht sorgfältig auf und informieren Sie den Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort, damit dieser im Bedarfsfall für Sie handeln kann. Die Vollmacht kann auch bei der Bundesnotarkammer kostenpflichtig registriert werden.
  • Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht liegt darin, dass Sie sich Ihren Bevollmächtigten selbst aussuchen können, dass Sie sich das gerichtliche Verfahren ersparen können und dass der Einblick unerwünschter und unbekannter Dritter in die Vermögensverhältnisse unterbleibt. Wir bitten Sie jedoch auch den Nachteil zu bedenken, dass mit der Vollmacht Missbrauch betrieben werden könnte. Dies wäre der Fall, wenn sich der Bevollmächtigte als nicht so gewissenhaft herausstellen würde, wie Sie es von ihm erwartet hätten. 
  • Bei einer Betreuungsbehörde oder einem Notar können Sie Ihre Vollmacht beglaubigen lassen. Eine solche Beglaubigung ist für Verfügungen über Grundbesitz, Immobilien usw. erforderlich. Manche Geldinstitute verlangen ebenfalls eine beglaubigte Vollmacht. 
  • Für den Fall, dass eine gerichtliche Betreuung angeordnet werden müsste, können Sie auch diese Person im Rahmen der Vollmacht benennen.

Formulare und Dokumente

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