Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises
Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 21.08.2024
Stand: 21.08.2024