Tierseuchenprävention und -bekämpfung; Informationen zur Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
Bei der Prävention bzw. Bekämpfung von Tierseuchen sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) für viele Aufgaben originär zuständig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.10.2023
Stand: 12.10.2023