Registrierung, Aufenthaltserlaubnis und Asyl  

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

Aufenthaltserlaubnis elektronisch beantragen

Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine PDF, 4 MB, nicht barrierefrei

Registrierung in Erstaufnahmeeinrichtung oder Ankunftszentrum

Bei der Registrierung erhalten Sie ein Ankunftsnachweis, eine Fiktionsbescheinigung oder eine Anlaufbescheinigung. Dieses Dokument ist sehr wichtig für die nächsten Schritte in Deutschland.


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