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Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt können Bürger bis 65 Jahre erhalten, die keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. In der Regel handelt es sich um Bürger, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind.
Als nicht erwerbsfähig gilt, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit, d.h. in der Regel länger als 6 Monate, außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Ar-beitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Mit dem Regelbedarf sind auch einmalige Bedarfe abgegolten. Die Leistungsberechtigten haben dafür Ansparungen zu tätigen oder die Anschaffung zeitlich zu verteilen. Einmalige Beihilfen werden nur für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen gewährt.
weitere Informationen und Formblätter
-/-Sozialhilfeverwaltung/Wohngeld/Ausbildungsförderung
Fax: | 09621/37605-324 |
eMail: | sozialamt@amberg-sulzbach.de |
Fax: | 09621/37605-353 |
eMail: | wohnungswesen@amberg-sulzbach.de |
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08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.