Waffen und Sprengstoff
Das Waffengesetz regelt den Umgang, d. h. den Erwerb, Besitz, Überlassung, Aufbewahrung, usw. mit Waffen und Munition. Hierzu zählen nicht nur Schusswaffen sondern auch Hieb- und Stoßwaffen (Messer, Schlagstöcke usw.).
Dienstleistungen
Formulare
Waffenrecht
Sollten Sie beabsichtigen beim Landratsamt Amberg-Sulzbach eine Waffenbesitzkarte zu beantragen bitten wir Sie mit folgenden Unterlagen vorzusprechen:
Erbe
Bitte bringen Sie neben dem Antrag auch die Sterbeurkunde und den Erbschein bzw. das Testament mit.
Jäger
Bitte bringen Sie neben dem Antrag auch den Jagdschein mit.
Sportschütze
Bitte bringen Sie neben dem Antrag auch die Sachkundebescheinigung mit.