Gesundheit
Das Gesundheitsamt ist als lokal vor Ort tätige Behörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. In Bayern sind die Gesundheitsämter als untere staatliche Behörde seit 1996 in die Landratsämter eingegliedert.
Das Gesundheitsamt Amberg ist für die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach zuständig.
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Infektionsschutz
Masernschutz
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
für Gemeinschaftseinrichtungenhttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for... - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Einrichtungen
nach § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSGhttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for...