IHK-Notfallnummern
Für den Besuchsverkehr schließen die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim und ihre Geschäftsstellen aufgrund präventiver Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus ab dem morgigen Dienstag, 17. März 2020, bis auf weiteres. Natürlich sind wir auch weiterhin für Sie telefonisch und per Mail erreichbar.
Bei speziellen Fragen zu aktuellen Auswirkungen des Coronavirus stehen wir unseren Mitgliedern über folgende zentrale Experten-Hotlines ab morgen, 17. März um 8.00 Uhr, telefonisch beratend zur Seite.
- Finanzierung, Hilfsgelder, Überbrückungskredit, Selbstständige:
Tel. 0941 5694-111 - Internationales Geschäft, Export, Logistik, Verkehr und Tschechien:
Tel. 0941 5694-112 - Arbeitsrecht und weitere rechtliche Fragen:
Tel. 0941 5694-113 - Dienstleistungen, Handel, Gastgewerbe und Steuern:
Tel. 0941 5694-114 - Kurzarbeit:
Tel. 0941 5694-115 - Ausbildung:
Tel. 0941 5694-116 - Weiterbildung:
Tel. 0941 5694-117
Zusätzlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Mailadresse corona@regensburg.ihk.de wenden.
Ausstellung von Außenwirtschaftsdokumenten
Die Dokumentenstellen der IHK in Regensburg und in den IHK-Geschäftsstellen Amberg-Sulzbach, Cham und Nordoberpfalz sind weiterhin für die Ausstellung von Außenwirtschaftsdokumenten zu den folgenden Öffnungszeiten für Sie erreichbar:
- IHK Regensburg
Montag – Donnerstag von 8.00 – 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 – 14.00 Uhr - IHK-Geschäftsstelle Amberg-Sulzbach
Montag – Donnerstag von 8.00 – 16.30 Uhr und Freitag von 8.00 – 14.00 Uhr - IHK-Geschäftsstelle Cham
Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr - IHK-Geschäftsstelle Nordoberpfalz
Montag – Donnerstag von 8.00 – 16.30 Uhr und Freitag von 8.00 – 14.00 Uhr
IHK-Prüfungen und Veranstaltungen
Alle schriftlichen und praktischen Ausbildungsprüfungen (Zwischen- und Abschlussprüfungen) und Weiterbildungsprüfungen sowie alle Sach- und Fachkundeprüfungen der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim sind bis einschließlich 24. April 2020 abgesagt.
Abgesagt sind auch alle Informationsveranstaltungen der IHK, Sitzungen der IHK-Gremien und Fachausschüsse sowie die Vollversammlung – vorerst bis 19. April 2020.
Präsenz von Auszubildenden in den Betrieben
Da seit heute die Berufsschulen in Bayern geschlossen sind, empfehlen wir den Betrieben und ihren Auszubildenden, sich umgehend abzustimmen. Grundsätzlich müssen die Auszubildenden bei der Ausbildungsstätte erscheinen. Jedoch treffen die Unternehmen im Zuge der Entwicklungen des Coronavirus unterschiedliche Regelungen, was die Anwesenheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft.