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28.09.2022

Holetschek erläutert Vorgehen des Freistaats gegen die Corona-Pandemie -

Bayerns Gesundheitsminister: Wir haben die virologische Überwachung deutlich ausgebaut

Holetschek erläutert Vorgehen des Freistaats gegen die Corona-Pandemie - Bayerns Gesundheitsminister: Wir haben die virologische Überwachung deutlich ausgebaut

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat am Dienstag das weitere Vorgehen des Freistaats gegen die Corona-Pandemie erläutert. Holetschek sagte in München: „Wir haben heute im Ministerrat den Inhalt unserer an das Infektionsschutzgesetz des Bundes angepassten Corona-Verordnung beschlossen. Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am Samstag (1. Oktober) in Kraft. An den bisherigen Regeln wird sich aber – abgesehen von den Vorgaben des Bundes – kaum etwas ändern.“

Laut dem Infektionsschutzgesetz des Bundes muss ab 1. Oktober deutschlandweit im Bahn- und Bus-Fernverkehr eine FFP2-Maske getragen werden. Zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen gilt zudem eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen. Der Bund hat ferner eine Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen vorgesehen. Daneben können die Länder bei Bedarf weitere Maßnahmen erlassen.

Der Minister erläuterte: „Wir setzen nicht nur im Fernverkehr auf eine Maskenpflicht, sondern auch im öffentlichen Nahverkehr. Hier muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Klar ist: Wir empfehlen auch weiterhin, in Bus und Bahn eine FFP2-Maske zu tragen. Bayern behält zudem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorgeeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdiensten die Pflicht bei, mindestens medizinische Maske zu tragen. Und auch in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften bleibt das Tragen einer Maske Pflicht.“

Holetschek fügte hinzu: „Von der Testnachweispflicht des Bundes werden wir landesrechtlich zudem – wie bisher auch – Ausnahmen vorsehen, um die Testerfordernisse insgesamt im bisherigen Umfang fortzuführen. Beschäftigte in Krankenhäusern, die nicht in vulnerablen Bereichen arbeiten, müssen sich weiterhin nicht testen. Und auch Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen, die geimpft oder genesen sind, müssen wie bisher lediglich zwei Testnachweise pro Woche vorlegen.“

Holetschek unterstrich: „Für die Menschen im Freistaat ändert sich jetzt erstmal wenig. Die bisherigen Maßnahmen haben sich in den vergangenen Monaten bewährt. Wir beobachten das Infektionsgeschehen aber weiterhin genau. Falls sich die Infektionslage im Herbst und Winter deutlich verschlechtert, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen.“

Der Minister erläuterte: „Wir haben zum Schutz der Menschen vor einer möglichen neuen Corona-Welle im Herbst und Winter auch die virologische Überwachung deutlich ausgebaut. Ein breit aufgestelltes Frühwarnsystem ermöglicht uns, die Entwicklung des Infektionsgeschehens noch besser zu prognostizieren und vor allem auch die Ausbreitung besorgniserregender Virusvarianten noch schneller zu erkennen. So sind beispielsweise Abwasseruntersuchungen eine ideale Ergänzung, um die Dynamik der Pandemie zu erkennen."

Derzeit werden in Bayern an neun Standorten Projekte zum Abwasser-Monitoring durchgeführt: in München, Ebersberg, Altötting, Weiden, Hof, Schweinfurt, im Berchtesgadener Land, in der Stadt und im Landkreis Augsburg. Mit Nürnberg, Würzburg und Ingolstadt gibt es zusätzliche Initiativen auf kommunaler Ebene. Holetschek ergänzte: „Um eine ausgewogene regionale Verteilung zu erreichen, werden wir das Abwasser-Monitoring auf weitere Standorte ausweiten.“

Text: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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