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01.12.2022

Landtag beschließt Änderung des Rettungsdienstgesetzes

Neue Rechtsgrundlage ermöglicht Zusammenlegung von Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung

Der Bayerische Landtag hat heute in Zweiter Lesung eine Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes beschlossen und die rechtliche Grundlage für die Zusammenlegung von 'Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung' (ZRF) geschaffen. "Mit der neuen Regelung haben wir einen wichtigen Schritt getan, um die von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz gewünschte Zusammenlegung der beiden Rettungsdienstbereiche, die Anlass für die Gesetzesänderung waren, zu ermöglichen", sagte Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner. "Durch die geplante Zusammenlegung werden Synergieeffekte genutzt und so ein effizienter, hoch qualitativer und wirtschaftlich tragfähiger Rettungsdienst im Bereich Amberg und in der Nordoberpfalz sichergestellt", so Kirchner. Die Gesetzesänderung tritt zum 16. Dezember 2022 in Kraft.

Wie der Staatssekretär weiter erläuterte, kann das Innenministerium als oberste Rettungsdienstbehörde mit der neuen Ermächtigungsgrundlage künftig den Übergang aller Aufgaben sowie aller Rechte und Pflichten bei der Neufestsetzung von Rettungsdienstbereichen regeln.

Der geplante gemeinsame Zweckverband soll auch Träger einer gemeinsamen Integrierten Leitstelle sein. Grundlage für die Überlegungen zu einer Zusammenlegung ist eine von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz in Auftrag gegebene Analyse des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement der Universität München. Kirchner: "Die Gutachter sehen durch eine Zusammenlegung der beiden Zweckverbände ein jährliches Einsparpotential von rund einer Million Euro. Gleichzeitig können wir die hohen Standards der rettungsdienstlichen Versorgung beibehalten.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium

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