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02.12.2022

Jetzt Finanzhilfen für ÖPNV beantragen

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

Regensburg/Amberg-Sulzbach. Zur Förderung von Investitionen für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr stehen der Regierung der Oberpfalz auch im Haushaltsjahr 2023 Haushaltsmittel zur Verfügung. Grundlage bildet das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).

Die Mittel können für die Durchführung verschiedener Vorhaben verwendet werden. Zum Beispiel zum Bau oder Ausbau von Park & Ride-Anlagen, um den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, sowie zum Bau oder Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen. Auch möglich ist eine Förderung von Bau oder Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen sowie von Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen. Die Finanzhilfen können auch für Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, öffentliche und private Verkehrsunternehmen sowie sonstige öffentliche und private Vorhabenträger, soweit sie die vorgenannten Vorhaben durchführen.

Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen zur Durchführung der genannten Vorhaben können beim Sachgebiet 23 (Schienen- und Straßenverkehr) bei der Regierung der Oberpfalz telefonisch unter 0941 5680-1317 eingereicht werden.

Quelle: Regierung der Oberpfalz

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