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Bombe in Haselmühl ist entschärft

Die Bombe ist erfolgreich entschärft! Anwohner können in ihre Wohnungen zurückkehren! Alle Sperren sind aufgehoben!


Kümmersbruck/Haselmühl. Am Montagvormittag wurde erneut in Haselmühl eine 225 kg-Weltkriegsbombe gefunden. Die Bombe konnte mittlerweile entschärft werden. Die Sperrungen sind aufgehoben. Die Anwohner können nun in ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren.

Nachdem die Evakuierungsmaßnahmen gegen ca. 17.20 Uhr abgeschlossen waren, konnte der Sprengmeister mit der Entschärfung der Bombe beginnen. Diese gestaltete sich, nach Angaben des Sprengmeisters, als unkompliziert. Gegen 18.45 Uhr war die Bombe schließlich entschärft und konnte abtransportiert werden. Zeitgleich konnten die Sperren aufgehoben werden.

Von den Maßnahmen waren ca. 1500 Personen betroffen. Etwa 150 Personen fanden sich in der Betreuungsstelle in Amberg, Jugendzentrum „Klärwerk“, ein. Die Evakuierung des Seniorenheimes betraf insgesamt 82 Personen. Fast alle konnten nicht selbständig die Einrichtung verlassen, weshalb umfangreiche medizinische Transport- und Unterbringungsmaßnahmen erforderlich waren.

Es befanden sich insgesamt etwa 300 Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, THW und dem Rettungsdienst vor Ort. Besonders zu erwähnen ist, dass ein Großteil aus freiwilligen Helfern bestand, die mit vollem Einsatz tatkräftig unterstützten. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach richtete für die Bevölkerung ein Bürgertelefon ein.

Abschließend gilt ein besonderer Dank den betroffenen Anwohnern, die durch ihre Bereitschaft zum reibungslosen und schnellen Ablauf beigetragen haben.

Am Rande erwähnenswert ist ein Vorgang während der laufenden Evakuierung. Ein 54-jähriger Mann mit amerikanischer Staatsangehörigkeit fuhr bei der Absperrung Vilstalstr./Sebastian-Kneipp-Straße vor. Er versuchte noch einen brennenden Joint im Fußraum seines Autos mit österreichischer Zulassung verschwinden zu lassen. Dies entging den aufmerksamen Beamten an der Absperrung nicht und eine hinzugezogene Streife brachte den Mann schließlich zur Blutentnahme. Er muss sich nun wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Straßenverkehrsgesetz verantworten.

Quelle: Polizeipräsidium Oberpfalz

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