Erstattung von Schulwegkosten
Anträge noch bis 31. Oktober einreichen.
Amberg-Sulzbach. Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass es für die Erstattung von Schulwegkosten für Schüler der Klassen 11 bis 13 an weiterführenden Schulen und an Berufsschulen in Teilzeitform eine gesetzliche Ausschlussfrist gibt.
Anträge für das Schuljahr 2019/2020 sind demnach bis spätestens 31. Oktober 2020 beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg einzureichen.