Soforthilfe beim Landratsamt beantragen
Anträge online abrufbar
Amberg-Sulzbach. Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag Soforthilfen für Geschädigte des Hochwassers sowie Hilfen bei Existenzgefährdung aus dem Härtefonds beschlossen. Entsprechende Anträge können bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gestellt werden. Die Anträge auf Soforthilfe sind unter Aktuelle Themen auf www.amberg-sulzbach.de online abrufbar.
Für den Antrag werden eine Kopie oder ein Foto des Personalausweises, der Nachweis der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung und bei einem Antrag auf Ölschäden zusätzlich ein Kostenvoranschlag benötigt, welcher aber auch nachgereicht werden kann, heißt es in der Presseinformation. Einsendefrist ist der 31. August 2024.
Das Landratsamt zahlt die Soforthilfen aus, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Dabei darf die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen den tatsächlichen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, andernfalls würde die Soforthilfe entsprechend gekürzt. Bei eventueller Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für denselben Zweck würde die Soforthilfe angerechnet, teilt die Behörde mit.
Bezüglich der so genannten Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds liegen dem Landratsamt Amberg-Sulzbach aktuell noch keine näheren Informationen vor. Das Landratsamt rät, sich diesbezüglich regelmäßig auf der Internetseite des Landkreises auf dem Laufenden zu halten.
Online-Formulare
- Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe "Haushalt/Hausrat" für Privathaushalte
Soforthilfen für Geschädigte des Hochwassershttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for... - Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden"
Soforthilfen für Geschädigte des Hochwassershttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for...