Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung
Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 26.06.2025
Stand: 26.06.2025
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der für den Sitz des Gewerbebetriebs zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden.
Die Genehmigung wird in der Regel durch einen schriftlichen Bescheid erteilt.
Fristen
keine