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Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung

Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.



Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 26.06.2025

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der für den Sitz des Gewerbebetriebs zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden.

Die Genehmigung wird in der Regel durch einen schriftlichen Bescheid erteilt.

Fristen

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