Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider; Anzeigen und Mitteilungen
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 10.11.2023
Stand: 10.11.2023