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Tiertransport ins Ausland; Anmeldung

Kurzbeschreibung

Für einen Transport von Nutztieren oder Equiden sowie für das Reisen mit Equiden in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland ist eine Anmeldung beim örtlich zuständigen Veterinäramt erforderlich.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 24.05.2024

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