Tierimpfstoff; Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter
Die erstmalige Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter muss durch den behandelnden Tierarzt bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 02.01.2024
Stand: 02.01.2024