Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2024
Stand: 08.08.2024