Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Aktuelle News
Karriere & Ausbildung
Inhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Schuleingangsuntersuchung; Teilnahme

Alle Kinder sind 2 Jahre vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 21.08.2025

Voraussetzungen

Es werden alle schulpflichtigen Kinder in einem Zeitkorridor von zwei Jahren vor regulärem Schuleintritt automatisiert durch das Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Schulpflichtige Kinder sind alle Kinder, die im Geburtszeitraum 01.10. – 30.09. sechs Jahre alt werden. Auch Kinder, die zurückgestellt werden sollen, oder zu den sog. Korridorkindern gehören, sind in den zwei Jahren vor dem regulären Schulbeginn zu untersuchen.

Randspalte

Zum Seitenanfang