Fischereipachtvertrag; Hinterlegung und Prüfung
Durch den Fischereipachtvertrag wird das Recht zur Ausübung der Fischerei verpachtet.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 02.11.2025
Stand: 02.11.2025