Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 12.08.2024
Stand: 12.08.2024