Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)
Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem punktebewährte Fahrerlaubnismaßnahmen erfasst. Bei Erreichen bestimmter Punktestände hat die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen zu ergreifen.
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 21.05.2024
Stand: 21.05.2024