Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen
Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 30.07.2024
Stand: 30.07.2024